Ausnahmegenehmigung Parken Ersatz

Volltext

Wenn Sie den Genehmigungsbescheid für die Ausnahmegenehmigung oder gegebenenfalls den Parkausweis verloren haben oder dieser unbrauchbar geworden ist, können Sie einen Ersatz bei der zuständigen Behörde beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag

Voraussetzungen

Sie sind bereits im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung, welche von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt wurde. Der Genehmigungsbescheid oder gegebenenfalls der Parkausweis ist Ihnen jedoch abhandengekommen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von EUR 10,20 - 767,00 je Ausnahmetatbestand und Kraftfahrzeug/ Person. Die Gebührenhöhe ist an den jeweiligen Umfang- und Geltungsbereich der Ausnahmegenehmigung angepasst.

Verfahrensablauf

Den Ersatz des Genehmigungsbescheids oder gegebenenfalls des Parkausweises können Sie persönlich, per Post (postalisch) oder elektronisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

Sofern die zuständige Behörde Ihren Antrag genehmigt, erhalten Sie:

  • bei persönlicher Vorsprache den Ersatz der Ausnahmegenehmigung oder des Parkausweise sowie den Gebühren- oder Kostenbescheid in der Regel sofort,
  • bei elektronischer Antragstellung die Ausnahmegenehmigung und den Gebühren- oder Kostenbescheid unmittelbar elektronisch und sofern erforderlich, den Parkausweis per Post
  • bei postalischer Antragstellung die Ausnahmegenehmigung, den Gebühren- oder Kostenbescheid und gegebenenfalls den Parkausweis per Post.

Bearbeitungsdauer

1 – 3 Wochen

Formulare

Der Ersatz des gültigen Genehmigungsbescheides oder gegebenenfalls des Parkausweises kann formlos beantragt werden.

Zuständige Stelle

Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als zuständige Straßenverkehrsbehörde

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

25.05.2020