BAföG für einen Schulbesuch beantragen

Volltext

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung

  • Ihres Schulbesuchs oder
  • unter bestimmten Voraussetzungen eines vorgeschriebenen Praktikums im Rahmen Ihres Schulbesuchs.

Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind:

  • Ihre Eltern und/oder Ihr Lebenspartner haben kein höheres Einkommen.
  • Sie selbst haben kein oder ein geringes Einkommen, beispielsweise aus einem "Minijob".
  • Ihr Vermögen liegt unter dem Freibetrag von EUR 8.200 oder nur geringfügig darüber.
  • Sie streben Ihren Schulabschluss in Vollzeit an.
  • Altersgrenze: 30 Jahre (Ausnahmen sind möglich)

Als Schülerin oder Schüler erhalten Sie die finanzielle Unterstützung als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen.

Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihr Ehegatte/Lebenspartner oder Sie selbst etwas mehr verdienen. 

Grundsätzlich können Sie, wenn Sie einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn Sie nicht zu Hause wohnen können (zum Beispiel, weil Sie den gewünschten Abschluss nicht in der Nähe machen können).


Der monatliche Bedarf für Schülerinnen und Schüler beträgt:

  • wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen: 
    • EUR 398,00, wenn Sie eine Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besuchen,
    • EUR 247,00, wenn Sie eine Berufsfachschule besuchen oder eine Fachschule, die Sie ohne abgeschlossene Berufsausbildung besuchen können oder
    • EUR 448,00, wenn Sie eine Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen, die Sie nur mit abgeschlossener Berufsausbildung besuchen können.
  • wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen:
    • insgesamt EUR 585,00, wenn Sie eine weiterführende allgemeinbildende Schule, eine Berufsfachschule besuchen oder eine Fachoberschule, die Sie ohne abgeschlossene Berufsausbildung besuchen können oder
    • insgesamt EUR 681,00, wenn Sie eine Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen, die Sie nur mit abgeschlossener Berufsausbildung besuchen können.

Auch wenn Sie während Ihrer Schulzeit ein Jahr im Ausland verbringen, können Sie BAföG erhalten. Sie erhalten dann zudem einen Reisekostenzuschlag sowohl für die Hinreise auch als für die Rückreise:

  • EUR 250,00 innerhalb Europas oder
  • EUR 500,00 außerhalb Europas.

Wenn Sie ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen, erhalten Sie elternunabhängiges BAföG. Das heißt, das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Hinweis: Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie erhalten, wird nicht angerechnet.

Praktikantinnen und Praktikanten:

Mit BAföG können nur Praktika gefördert werden, die Sie absolvieren, während Sie sich in einer Ausbildung befinden, die nach dem BAföG förderfähig ist. 

Gefördert werden nur Pflichtpraktika. Das sind Praktika, die Ihr Ausbildungsplan vorschreibt, die Sie also machen müssen, um die Ausbildung abzuschließen oder durchzuführen. Pflichtpraktika, die außerhalb der EU absolviert werden, sind nur förderfähig, wenn sie mindestens 12 Wochen dauern. Pflichtpraktika innerhalb der EU-Mitgliedstaaten können auch gefördert werden, wenn sie kürzer als 12 Wochen sind.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der Schule oder Ausbildungsstätte
  • Gegebenenfalls Kopie des 
    • Personalausweises, 
    • Passes oder 
    • aktuellen Aufenthaltstitels
  • Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie 
    • des Mietvertrages oder 
    • der Meldebescheinigung
  • Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
  • Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
    • Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag,
    • Waisenrentenbescheid,
    • Stipendiumsbescheid oder
    • Riester-Renten-Bescheinigung
  • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug 
  • Wenn Sie ein Auto haben:
    • Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und 
    • Kraftfahrzeugschein.

Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Keine, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.

Formulare

Formulare: Formblatt 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung sowie weitere Formblätter je nach Fall

Online-Verfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen:
    • weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können,
    • Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen können,
    • Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
    • Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung),
    • Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder
    • höhere Fachschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, die nicht nach Landesrecht einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist.
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • Sie sind Ausländer und Sie beziehungsweise ein Elternteil war vor Beginn der Ausbildung eine bestimmte Zeit im Inland erwerbstätig:
    • Sie selbst müssten mindestens 5 Jahre vorher im Inland erwerbstätig gewesen sein.
    • Ihrer Eltern müssten während der letzten 6 Jahre mindestens 3 Jahre im Inland erwerbstätig gewesen sein.
  • oder Sie verfügen über bestimmte Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und die gegebenenfalls geforderte Wartezeit oder Erwerbstätigkeit. 

Praktikum:

  • Sie erhalten BAföG für Ihren Schulbesuch, Ihre Ausbildung und das Praktikum sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist (und bei einem Praktikum außerhalb der EU mindestens 12 Wochen dauert, innerhalb der EU sind auch kürzere Praktika möglich).

Verfahrensablauf

Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten:

  • Aktivieren Sie zunächst die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer europäischen eID. Dafür müssen Sie sich registrieren.
  • Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren beziehungsweise wo Ihre Eltern ihren Wohnsitz haben.

Wenn Sie keine eID haben, können Sie Ihre Antragsdaten dennoch elektronisch übermitteln. Sie müssen für eine rechtsgültige Antragstellung den Antrag jedoch ausdrucken und unterschrieben per Post oder als Upload an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung schicken.

Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten: 

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem zuständigen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung abholen.
  • Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Der Antrag muss unterschrieben werden.
  • Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
  • Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
  • Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese bei Ihnen nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und Ihnen die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 6 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung innerhalb von 10 Wochen unter Vorbehalt verpflichtet).

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Fachlich freigegeben am

08.12.2020

Rechtsbehelf

  • In der Regel Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

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