Diagnosemaßnahmen Bewilligung

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Mit Diagnosemaßnahmen lässt sich im Vorfeld Ihre berufliche Leistungsfähigkeit feststellen. Das hilft Ihnen bei der beruflichen Orientierung. Anschließend können Sie auf Grundlage der jeweiligen Diagnose gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Agentur für Arbeit über passende Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben beraten. 

Maßnahmen zur Eignungsabklärung

Ist Ihre berufliche Eignung unklar, weil Sie noch keine beziehungsweise lediglich eine geringfügige berufliche Orientierung haben und Unterstützung bei ihrer Berufswahl benötigen? Dann können Sie an einer Eignungsabklärung teilnehmen. 

Ziel der Eignungsabklärung ist es, im Vorfeld einer konkreten Förderleistung eine fundierte Einschätzung Ihrer Eignung für einen Beruf beziehungsweise ein Berufsfeld zu treffen. Dies hilft Fehlentwicklungen zu vermeiden wie zum Beispiel Ausbildungs- oder Umschulungsabbrüche oder berufliche Über- oder Unterforderung. 

Ihre Beraterin oder Ihr Berater legt mit Ihnen fest, in welchen Berufen beziehungsweise Berufsfeldern Sie sich während der Maßnahme erproben. Ihre Interessen und Neigungen sowie Ihre kognitive, psychische und physische Leistungsfähigkeit werden dabei berücksichtigt. Zur Beurteilung Ihrer beruflichen Eignung ist es notwendig, Ihre Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und im Verhältnis zu den beruflichen Anforderungen zu betrachten. In die Beurteilung Ihrer Eignung fließen auch – soweit vorhanden – 

  • Ihre ärztlichen oder psychologischen Gutachten,
  • Berufswahltests,
  • Schulzeugnisse,
  • Arbeitszeugnisse und
  • Nachweise über bisherige Weiterbildungen

mit ein.

Die Eignungsabklärung dauert bis zu 3 Monate und findet in der Regel in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation statt. Diese ist auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Die technische Ausstattung entspricht den Anforderungen und dem Ausstattungsstandard wie bei den Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Falls erforderlich, können betriebliche Praxisanteile zeitlich begrenzt auch in Betrieben erfolgen, mit denen die Einrichtung zusammenarbeitet. Die Einrichtung begleitet Sie dabei. 

Maßnahmen zur Arbeitserprobung

Sie haben bereits einen eindeutigen Berufswunsch, aber Ihre berufliche Eignung hierfür ist noch unklar? Dann können Sie an einer Arbeitserprobung teilnehmen. Die Art und Dauer der Arbeitserprobung legt Ihre Beraterin oder Ihr Berater individuell mit Ihnen fest.

Ziel der Arbeitserprobung ist es, im Vorfeld einer konkreten Förderleistung Ihre berufliche Eignung für ein bestimmtes Berufsziel zu klären. Sie können während der Arbeitserprobung typische Tätigkeiten und Arbeitsabläufe eines Berufes oder eines Berufsfeldes kennenlernen. Durch Ausprobieren der beruflichen Tätigkeit finden Sie Ihre Stärken und Entwicklungspotenziale heraus. Dabei wird auch geklärt, welche weiteren konkreten Förderleistungen erforderlich sind, um Ihren Berufswunsch zu realisieren. Und ob Sie am künftigen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bestimmte technische oder sonstige Hilfen benötigen. 

Die Arbeitserprobung dauert bis zu 4 Wochen und findet in der Regel in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation statt, die auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingerichtet ist. Die technische Ausstattung entspricht den Anforderungen und dem Ausstattungsstandard wie bei den Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. 

Maßnahmen zur "Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen" (DIA-AM) 

Diese Diagnosemaßnahme ist speziell darauf ausgerichtet festzustellen, ob Sie mit Ihrem individuellen Leistungspotenzial eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können. Oder ob Ihre Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht beziehungsweise noch nicht ausreicht.

Zielgruppe sind insbesondere:

  • Menschen mit Lernbehinderung im Grenzbereich zur geistigen Behinderung.
  • Menschen mit geistiger Behinderung im Grenzbereich zur Lernbehinderung.
  • Menschen mit nachhaltigen psychischen Störungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten.

Die Diagnosemaßnahme ist in 2 Phasen unterteilt, die aufeinander aufbauen. Beide Phasen dauern zusammen maximal 12 Wochen. Die Dauer jeder einzelnen Phase ist nicht festgelegt. 

Eignungsanalyse (Phase 1)

Fachleute prüfen in Einzeltests und Einzelerprobungen sowie durch Beobachtungen in der Gruppe Ihre individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Ihre Motivation. Sie untersuchen vor allem folgende Eigenschaften:

  • Orientierung
  • Mobilität
  • Motorik
  • Belastbarkeit
  • selbständiges Arbeiten
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Arbeitsgeschwindigkeit 

Am Ende dieser Phase lassen sich Ihre fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen beurteilen. 

Kommen die Fachleute zum Ergebnis, dass Ihre Leistungsfähigkeit nicht für einfachste Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausreicht, endet diese Maßnahme. Sie bekommen dann als weiterführende Förderung eventuell Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich empfohlen. 

Betriebliche Erprobung (Phase 2)

Zeigt sich in der ersten Phase, dass Sie ein Potenzial für einfache Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, beginnt die zweite Phase.
In der zweiten Phase arbeiten Sie in einem oder mehreren Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie müssen zeigen, dass Sie auch steigende Anforderungen und wechselnde Belastungen gut bewältigen können. Die teilnehmenden Betriebe erhalten von den Anbietern der Maßnahme vorab eine Beratung, um ein für Sie persönlich geeignetes Arbeitsumfeld zu schaffen. 

Übergreifende Leistungen aller Diagnosemaßnahmen 

Während Sie an einer der drei Maßnahmen teilnehmen, bekommen Sie eine sozialpädagogische und psychologische Betreuung.

Am Ende dokumentiert ein Abschlussbericht Ihr persönliches Leistungsvermögen. Darin steht auch, ob und gegebenenfalls welche Beschäftigungsmöglichkeiten für Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Frage kommen. Und mit welcher konkreten Unterstützungsleistung Sie in die Berufswelt integriert werden können.

Ihre Beraterin oder Ihr Berater der Agentur für Arbeit bespricht mit Ihnen die möglichen weiterführenden Förderungen.

Sofern die Agentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie die Kosten, die während Ihrer Teilnahme entstehen. Während der Diagnosemaßnahme sind Sie grundsätzlich kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert.

Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II erfüllen, bekommen Sie diese Leistungen während der Teilnahme weiterhin gezahlt. Übergangsgeld erhalten Sie nur dann, wenn Sie wegen der Teilnahme an der Maßnahme kein oder nur ein geringeres Arbeitsentgelt erzielen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Behinderung und Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit. 
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen der Art oder Schwere Ihrer Behinderung dauerhaft verringert.
  • Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Die vorhandenen Erkenntnisse reichen noch nicht aus, um zu beraten und zu entscheiden, welche Förderung geeignet ist, um Ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. 

Es ist notwendig das individuelle Leistungspotential zu untersuchen und festzustellen. Und Sie benötigen Unterstützung bei der beruflichen Orientierung.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Verfahrensablauf

Damit Sie an einer Diagnosemaßnahme teilnehmen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden: 

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit. 
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die Service-Hotline der Bundeagentur für Arbeit.
  • In einem persönlichen Gespräch vereinbaren sie gemeinsam, ob Ihre berufliche Eignung abgeklärt werden muss oder eine Arbeitserprobung notwendig ist.
  • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass die Förderung für Sie sinnvoll ist, werden Sie bei einem Anbieter angemeldet, der die Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit umsetzt.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen.
  • Steht Ihr Termin für den Start der Maßnahme fest, werden Sie darüber informiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.

Fristen

Keine

Formulare

Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

19.10.2020