Inbetriebnahme Anzeige
Volltext
Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigten Anlage ist rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Anlage der zuständigen Immissionsschutzbehörde schriftlich anzuzeigen. Mit dieser Anzeige müssen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit im Land liegt bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU).
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 4 - Wasser, Boden, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Referat 450 - Immissionsschutz, Anlagensicherheit
Fachlich freigegeben am
Urheber
LM MV