Inbetriebnahme Anzeige

Volltext

Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigten Anlage ist rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Anlage der zuständigen Immissionsschutzbehörde schriftlich anzuzeigen. Mit dieser Anzeige müssen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit im Land liegt bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 4 - Wasser, Boden, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Referat 450 - Immissionsschutz, Anlagensicherheit

Fachlich freigegeben am

31.03.2021

Urheber

LM MV