Innergemeinschaftlicher Transport von zivilen Explosivstoffen (Verbringungsgenehmigung) Genehmigung

Volltext

Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen (siehe BAM Website www.bam.de)

Voraussetzungen

  • I. d. R. Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Bearbeitungsdauer

1-2 Wochen

Hinweise (Besonderheiten)

Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Detailfragen sind zwischen Antragsteller und BAM zu klären.

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe

Unter den Eichen 87

12205 Berlin

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

25.02.2021

Urheber

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)