Kampfmittel - Verhaltensregeln beim Auffinden

Volltext

Zum Schutz der Allgemeinheit und der eigenen Sicherheit sollten beim Auffinden von Kampfmitteln die folgenden Verhaltensregeln in jedem Fall beachtet werden:

  • Kampfmittel sollten nicht berührt werden. Wurden Sie versehentlich mit der Hand aufgenommen, so sind sie vorsichtig abzulegen. Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, so ist es in der jeweiligen Lage zu belassen und die Maschine abzustellen.
  • Erschütterungen sind zu vermeiden, Arbeiten am Fundort sind einzustellen.
  • Unbefugte sollten vom Fundort ferngehalten und entsprechend gewarnt werden, die Fundstelle sollte gekennzeichnet bzw. markiert werden.
  • Kampfmittelfund unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Verhütung von Schäden durch Kampfmittel ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. Sachlich zuständig für die Verhütung von Schäden durch Kampfmittel ist neben den örtlichen Ordnungsbehörden auch das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern als Sonderordnungsbehörde.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.10.2016