Kampfsondierung beauftragen

Volltext

Auf Flächen, für die ein Kampfmittelverdacht gilt, sollte im Vorfeld z. B. von erdeingreifenden Baumaßnahmen eine vorsorgliche Kampfmittelsondierung erfolgen, um die Bausicherheit zu gewährleisten.

Die Beauftragung von Kampfmittelräummaßnahmen muss durch den Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern (MBD M-V) erfolgen.

Kampfmittel sind gewahrsamlos gewordene Gegenstände militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die Sprengstoff und/oder Kampf-, Nebel-, Brand- oder Reizstoffe enthalten (zum Beispiel Munition für Schußwaffen, Granaten aller Art, Bomben aller Art einschließlich Wasserbomben, reaktive Geschosse, Lenkflugkörper aller Art, Minen aller Art, Torpedos, Spreng- und Zündmittel).

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Vorsorgliche Kampfmittelsondierungen sind kostenpflichtig.

Für Maßnahmen zur Abwendung einer im einzelnen Falle bevorstehenden Gefahr (vollständiges Freilegen, Bergen, Abtransportieren, Lagern und Vernichten von Kampfmitteln) werden von kommunalen und privaten Grundstückseigentümern keine Gebühren erhoben (Ausnahme: durch schuldhaftes Verhalten des Eigentümers).

Verfahrensablauf

Schriftlicher Auftrag an das LPBK M-V - Munitionsbergungsdienst
Postfach
19048 Schwerin

Weitergehende Informationen zum Ablauf unmittelbar vom MBD MV
unter 0385-2070 - 2832 oder 2833 (Mo. - Do. 6:30 - 15:30 Uhr , Fr. 6:30 - 14:00 Uhr)

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch den Leiter des MBD M-V.

Fachlich freigegeben am

06.08.2013