Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Volltext

Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.

Zum Aufgabengebiet gehören

  • Schuleingangsuntersuchungen,
  • Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
  • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
  • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
  • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
  • Behindertenberatung,
  • Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
  • Gesundheitsberichterstattung.

Rechtsgrundlage(n)

  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
  • 1. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
  • Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen
  • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
  • 3. Gesetz zur Änderung des ÖGDG M-V
  • Schulgesundheitspflege-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Rechtsvorschriften in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie unter:

Erforderliche Unterlagen

  • Gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • Brille oder
  • Heilhilfsmittel.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.

Zuständige Stelle

das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt