Lageplan zum Bauantrag
Allgemeine Informationen
- Beim Lageplan zum Bauantrag handelt es sich um eine maßstäbliche Darstellung des geplanten Bauvorhabens. Er wird auf der Grundlage der Nachweise des Liegenschaftskatasters (Amtliches Liegenschaftskataster- Informationssysem ALKIS ®) durch örtliche Vermessung erstellt.
- Durch den Lageplan erhält man bei einem Bauvorhaben Planungssicherheit und das Baugenehmigungsverfahren wird beschleunigt. Er enthält die für die Beurteilung des Bauvorhabens im Genehmigungsverfahren notwendigen Angaben. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Lageplan gemäß § 3 Nr.1 BauVorlVO M-V immer erforderlich.
- Unter gewissen Voraussetzungen (§7 Abs.2 BauVorlVO M-V) muss der Lageplan von einer Stelle im Sinne des §5 Abs.2 Nr.3 bis 6 des Geoinformations- und Vermessungsgesetzes erstellt werden.
- Gefordert wird der Lageplan insbesondere in folgenden Fällen:
- | Gebäude sollen näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden, |
- | Gebäude sollen so errichtet werden, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht, |
- | die Flurstücksgrenzen noch nicht festgestellt wurden. |
- Erforderliche Unterlagen
- Antrag Projektunterlagen
- Kosten
- zu erfahren bei den zuständigen Stellen
- Voraussetzungen
- Es handelt sich um ein Flurstück im städtischen Eigentum.
- Verfahrensablauf
- Antragstellung (persönlich, formlos per Mail oder Post), Erstellung des Lageplans, Kostenbescheid
- Fristen
- keine