Lageplan zum Bauantrag

Allgemeine Informationen

  • Beim Lageplan zum Bauantrag handelt es sich um eine maßstäbliche Darstellung des geplanten Bauvorhabens. Er wird auf der Grundlage der Nachweise des Liegenschaftskatasters (Amtliches Liegenschaftskataster- Informationssysem ALKIS ®) durch örtliche Vermessung erstellt.
     
  • Durch den Lageplan erhält man bei einem Bauvorhaben Planungssicherheit und das Baugenehmigungsverfahren wird beschleunigt. Er enthält die für die Beurteilung des Bauvorhabens im Genehmigungsverfahren notwendigen Angaben. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Lageplan gemäß § 3 Nr.1 BauVorlVO M-V immer erforderlich.
     
  • Unter gewissen Voraussetzungen (§7 Abs.2 BauVorlVO M-V) muss der Lageplan von einer Stelle im Sinne des §5 Abs.2 Nr.3 bis 6 des Geoinformations- und Vermessungsgesetzes erstellt werden.
     
  • Gefordert wird der Lageplan insbesondere in folgenden Fällen:
Gebäude sollen näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden, 
Gebäude sollen so errichtet werden, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht,
die Flurstücksgrenzen noch nicht festgestellt wurden.
  • Erforderliche Unterlagen
     
  • Antrag Projektunterlagen
  • Kosten
     
  • zu erfahren bei den zuständigen Stellen
  • Voraussetzungen
     
  • Es handelt sich um ein Flurstück im städtischen Eigentum.
  • Verfahrensablauf
     
  • Antragstellung (persönlich, formlos per Mail oder Post), Erstellung des Lageplans, Kostenbescheid
  •  Fristen
     
  • keine