Landpachtverträge Abschluss

Volltext

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders 

Voraussetzungen

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb der 1-Monatsfrist

Fristen

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

Formulare

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
(§ 1 Bodenrechtsdurchführungsverordnung M-V) – Es bestehen derzeit vier Ämter:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Telefon: 0385-59586 0
Telefax: 0385-59586 570
E-Mail: Poststelle@staluwm.mv-regierung.de

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Badenstraße 18
18439 Stralsund
Telefon: 03831-696 0
Telefax: 03831-696 2129
E-Mail: Poststelle@staluvp.mv-regierung.de

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395-380 60
Telefax: 0395-380 69160
E-Mail: Poststelle@stalums.mv-regierung.de

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Telefon: 0385-588 67 0
Telefax: 0385-588 67 799
E-Mail: poststelle@stalumm.mv-regierung.de
 

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

28.10.2020

Rechtsbehelf

Nach § 8 LPachtVG, in Verbindung mit § 1 Nr. 1 LwVfG, kann ein Vertragsteil den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Die Zuständigkeit liegt im örtlichen Amtsgericht (§ 10 LwVfG).