Landschaftspflege- Förderung

Volltext

Finanzielle Hilfe für Naturschutzmaßnahmen in der Landschaft. Ziel ist es, vom Menschen geschaffene Landschaften zu schützen und zu pflegen. Vor allem sollen typische Teile der Landschaft und seltene Lebensräume erhalten bzw. neu angelegt werden wie Hecken, Streuobstwiesen, Alleen und Kleingewässer. Auch die Planung von Landschaftspflegemaßnahmen sowie die Information der Öffentlichkeit sind förderfähig.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

- Stammdatenbogen

- Förderantrag

- Finanzierungsplan

- De-minimins-Erklärung

- Einverständniserklärung des Eigentümers

- Bewilligungsbescheid

- Zahlungsantrag

- Verwendungsnachweis

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Landschaftspflegeverbände im Sinne des § 3 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes. Das sind Vereinigungen, in denen Gemeinden oder Gemeindeverbände, Landwirte und gemeinnützige Vereine, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gleichberechtigt vertreten sind. Diese müssen sich satzungsgemäß der Landschaftspflege einer bestimmten Region widmen, durch integrierte Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen sowie ihren Sitz und Wirkungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Das Vorhaben muss in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden.

Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind.

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Zuständige Stelle

Landesforst M-V

Fritz-Reuter-Platz 9

17139 Malchin

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V

Fachlich freigegeben am

27.04.2015