Menschen mit Behinderungen beraten

Allgemeine Informationen

Der Behindertenbeauftragte der Universitäts- und Hansestadt Greifswald berät in persönlichen Angelegenheiten über die Zuständigkeit von Ämtern, z.B. Eingliederungshilfen für Behinderte, Hilfen zum Lebensunterhalt, Frühförderung, Landesblindengeld und vermittelt bei rechtlichen Fragen. Darüber hinaus erfolgen weitere Maßnahmen wie z.B.:

  • individuelle Beratung von Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen,
     
  • Beratung von Institutionen und die Koordination von Angeboten vor Ort, Erarbeitung von Handlungsstrategien für Verwaltung und politische Gremien zur Umsetzung einer "barrierefreien" Stadt,
     
  • Leitung der Arbeitsgruppe "Barrierefreie Stadt" bewerten und bearbeiten von Gleichstellungsangelegenheiten( Artikel 3 Grundgesetz);
     
  • Unterstützung von Gruppen, Verbänden und Initiativen zum Thema Gleichstellung und Familie, Initiierung und Mitwirkung bei planerischen Vorhaben hinsichtlich der Familienfreundlichkeit der Stadt,
     
  • Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat und ehrenamtlich Engagierten,

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