Mitgliedschaft (freiwillig) in der Ingenieurkammer M-V beantragen

Volltext

Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in den Gremien und Ausschüssen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten und sich aktiv in wichtige Entscheidungen einzubringen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Antragsgebühr: EUR 100,00

Eintragungsgebühr: EUR 50,00

Löschungsgebühr: EUR 100,00

Formulare

  • Formulare: Antrag auf Mitgliedschaft
  • Onlineverfahren möglich: in Planung
  • Schriftform erforderliche: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Zeugnisse)
  • Nachweis über eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren (Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Tabellarischer Lebenslauf

Voraussetzungen

Für die Mitgliedschaft müssen Sie 

  • zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur / Ingenieurin“ berechtigt sein,
  • Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben,
  • eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren ausgeübt haben,
  • eine Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorlegen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.

  • Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
  • Sind die Unterlagen vollständig, entscheidet der Eintragungsausschuss der Kammer über Ihren Antrag.
  • Über die Entscheidung des Eintragungsausschusses erhalten Sie einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

bis zu 3 Monaten

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fristen

keine

Ansprechpunkt

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Geschäftsstelle
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 – 12 Uhr
Dienstag: 13 – 15 Uhr
Donnerstag: 13 – 18 Uhr

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle finden Sie hier:

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung  Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.11.2022