Patenschaft für Grünflächen

Allgemeine Informationen

  • Auf konkrete Nachfrage werden in geeigneten Fällen Patenschaftsvereinbarungen für bestimmte öffentliche Grünflächen abgeschlossen.
     
  • Die Struktur der Patenschaftsvereinbarungen folgt den o.g. Vorgaben:

- Freiwilligkeit (und jederzeitige Kündbarkeit),

- kein Rechtsanspruch auf bestimmte Pflegeerfolge,

- Unentgeltlichkeit und daraus abgeleitete Ehrenamtlichkeit,

- Begrenzung der möglichen Pflegleistungen durch Wollen und Können des Pflegenden und durch die besonderen Gegebenheiten der jeweiligen Grünfläche.