Reisen mit Heimtieren

Volltext

Reisen innerhalb der EU mit Hunden, Katzen und Frettchen
Erforderlich sind:

  • vom Haustierarzt ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: „Pet Passport“) mit Nachweis der geforderten gültigen Tollwutimpfung

Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder (Mikrochip) - (bis Juli 2011 ist für viele EU-Länder übergangsweise eine Kennzeichnung durch eine Tätowierung zulässig)

Dieselben Reisebestimmungen wie innerhalb der EU gelten für folgende Nicht-EU-Länder („gleichgestellte Drittländer“):

  • Andorra
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Schweiz
  • Vatikan
  • Kroatien

sowie für folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete:

  • Grönland und die Faröer-Inseln
  • Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion
  • Kanarische Inseln
  • Azoren und Madeira

Für die Einreise nach Finnland wird zusätzlich eine Bandwurmbehandlung gefordert.

Irland, Malta, Schweden und Großbritannien haben eigene Regelungen zur Einfuhr von Heimtieren. Hier müssen Sie vor Reiseantritt in einem zugelassenen Labor eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper vornehmen lassen (ebenfalls erforderlich bei Wiedereinreise aus einem „nicht gelisteten Drittstaat“). Zusätzlich fordern diese Staaten eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer. Außerdem gilt dort bereits jetzt nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.
Reisen mit anderen Tieren als Hunden, Katzen und Frettchen (z.B. Vögel und Kaninchen) sowie Reisen in Nicht-EU-Länder („gelistete und nicht gelistete Drittländer“)
Hier gilt generell: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Haustierarzt, bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder der Bundeszollverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet. Für evt. erforderliche Exportzertifizierungen werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVet) berechnet.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Haustierarzt bzw. beim für den Herkunftsort der Tiere zuständigen Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Haustierarzt bzw. beim für den Herkunftsort der Tiere zuständigen Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.11.2018