Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung

Volltext

Wer gewerblich Schädlinge bekämpfen möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 2 Nr. 8e TierSchG. Voraussetzung für eine Erlaubniserteilung ist u.a. der Nachweis von Sachkunde. Sachkundig ist, wer z. B. den anerkannten Abschluss "geprüfte/r Schädlingsbekämpfer/in“ erworben hat.
Seit dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum/ zur Schädlingsbekämpfer/in. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei der zuständigen Behörde.

Fristen

Es sind keine Fristen vorgesehen.

Zuständige Stelle

Beratung zum Erwerb der Sachkunde und die Ausstellung der Bescheinigung über die nachgewiesene Sachkunde erfolgt auf Antrag durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Hinsichtlich der Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer oder zur Schädlingsbekämpferin wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Sofern es um sich um ein Anliegen bezüglich des Erwerbs der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)" handelt, wenden Sie sich an eine einschlägige Fachschule.

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Ausbildung erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29.09.2021

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Sachkunde z. B. in Form von Ausbildungszeugnissen, Schulungsnachweisen, Teilnahmebestätigungen, Bescheinigungen über Fortbildungen
  • Personalausweis

Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei der zuständigen Behörde. Die zuständige Behörde wird Ihnen auch darüber Auskunft geben, ob Sie bereits sachkundig sind oder wie bzw. durch welche Schulungsangebote Sie die Sachkunde erlangen können.

Voraussetzungen

Sachkunde des Antragsstellers