Tierausfuhr (gewerblich): amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung

Volltext

Bei der Ausfuhr von Tieren in Nicht-EU-Länder müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden. Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind ggf. bei der Botschaft desselben zu erfragen. Für gängige Ausfuhren liegen die Zertifikate den zuständigen Stellen vor.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren werden nach der GOVET in Abhängigkeit vom Aufwand berechnet.

Fristen

Eventuell einzuhaltende Fristen sind von den zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen abhängig und können in Abhängigkeit von der Tierart und dem Zielland sehr unterschiedlich sein.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V

Fachlich freigegeben am

21.11.2018