Tierquälerei verfolgen

Volltext

Nach § 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Gemäß § 17 TierSchG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer

  • ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 
  • einem Wirbeltier 
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder 
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden 

zufügt.

Werden in diesem Zusammenhang Verstöße festgestellt, ist Anzeige bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt, Polizei) zu erstatten.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Je umfassender und genauer die Ereignisse und Beobachtungen bereits in der Anzeige beschrieben werden, desto leichter gestaltet sich die anschließende Arbeit der Untersuchungsbehörden.

Um einer Tierschutzanzeige nachgehen zu können, sollten daher möglichst folgende Punkte angegeben werden:

  • Ihr Name und Ihre vollständige Anschrift und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
  • Name und Anschrift des Tierhalters (soweit Ihnen dieser bekannt ist) 
  • Name und Anschrift eventueller Zeugen und Erreichbarkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
  • Schildern Sie die Details sachlich und tatsachengetreu.
  • Lassen Sie keine wichtigen Fakten weg - erfinden aber bitte auch nichts dazu.
  • Vermerken Sie wichtige Details wie: Datum, Uhrzeit, die genaue Örtlichkeit.
  • Fertigen Sie gegebenenfalls Fotos und/oder Videos an, die mit einer Datums- und Uhrzeitangabe versehen sind.

Voraussetzungen

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Anzeige bei zuständiger Behörde
gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren

Bearbeitungsdauer

 abhängig vom Einzelfall

Fristen

möglichst unverzügliche Einreichung

Formulare

 Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei der zuständigen Behörde.

Zuständige Stelle

Polizei, Veterinäramt des Kreises/ der kreisfreien Stadt

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

01.06.2021