Tierveranstaltung-Genehmigung

Allgemeine Informationen

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.

Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Angaben:

  • Nennung des Veranstalters
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten

Fristen

mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden

Zuständige Stelle

  • für regionale Veranstaltungen: Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
  • für überregionale Veranstaltungen: das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Fachlich freigegeben durch

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Fachlich freigegeben am

30.01.2019