Zulassung der Anrechnung von Arbeitsplätzen mit unter 18 Wochenstunden Bewilligung

Volltext

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen Sie 5 Prozent Ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Beschäftigten besetzen (Pflichtarbeitsplätze). 

Normalerweise muss eine schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Person mindestens 18 Stunden pro Woche bei Ihnen in Teilzeit arbeiten, damit der Arbeitsplatz als Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden kann.  

Arbeitet eine schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Person weniger als 18 Stunden in der Woche, müssen Sie nachweisen, dass dies wegen der Art oder der Schwere der Behinderung notwendig ist. Erst dann kann dieser Arbeitsplatz ausnahmsweise als Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise Gleichstellung, zum Beispiel durch Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Nachweis der Notwendigkeit der Teilzeitbeschäftigung, zum Beispiel durch ärztliche Atteste

Voraussetzungen

Um die Beschäftigung als Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Betrieb beschäftigt mindestens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Die Person, die Sie auf einen Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen möchten, 
    • arbeitet weniger als 18 Wochenstunden,
    • ist schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, und
    • kann aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung nur in Teilzeit arbeiten.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Verfahrensablauf

Für die Anrechnung können Sie einen formlosen Antrag stellen.

  • Wenden Sie sich mit Ihrem Antrag persönlich, telefonisch oder schriftlich an die Agentur für Arbeit, die bei Ihnen vor Ort zuständig ist. 
  • Damit die Agentur für Arbeit die Voraussetzungen prüfen kann, erhalten Sie anschließend ein Formular, in dem Sie einige Angaben machen müssen. 
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel zwischen 3 und 9 Monaten.

Fristen

Keine

Formulare

Formulare: ja 
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

05.08.2020