Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung

Volltext

Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel wegen eines Umzugs geändert hat, müssen Sie Ihren Personalausweis entsprechend ändern lassen.

Die zuständige Stelle ändert die Anschrift auf dem Personalausweis, indem sie einen Aufkleber mit der neuen Anschrift auf die Rückseite des Dokumentes aufklebt. Sie ändert zudem die auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherte Anschrift.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Vorhandener Personalausweis

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine

Fristen

Sind Angaben im Personalausweis unrichtig (geworden), hat der Personalausweisinhaber der zuständigen Behörde den Ausweis unverzüglich vorzulegen.

Bei Umzug im Inland sollte die Änderung der Anschrift im Zusammenhang mit der Anmeldung vorgenommen werden. Die Anmeldung ist innerhalb von einer Woche nach Einzug vorzunehmen.

Bei Umzug ins Ausland ist die zuständige Auslandsvertretung schnellstmöglich aufzusuchen. Sie wird unter "Anschrift" die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland" aufnehmen.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Zuständige Stelle

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

  • bei Umzug innerhalb der Gemeinde: die bisherige Personalausweisbehörde
  • bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Personalausweisbehörde

bei Umzug ins Ausland: An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich zukünftig gewöhnlich aufhalten.

Für Binnenschiffer, die keine Wohnung in Deutschland haben, ist die Personalausweisbehörde am Heimatort des Binnenschiffes, für Seeleute, die keine Wohnung in Deutschland haben, die Personalausweisbehörde am Sitz des Reeders zuständig.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

18.03.2015