Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)

Volltext

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Zusätzliche Meldebestätigungen, die auf Antrag der meldepflichtigen Person von der Meldebehörde ausgestellt werden können, sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

25.06.2019