Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

Volltext

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen,
  • vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheines

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

Hinweise (Besonderheiten)

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

Zuständige Stelle

Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als zuständige Straßenverkehrsbehörde

Formular Antrag Ausnahmegenehmigung Handwerker und sozialer Dienst

Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

25.05.2020

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