Zur Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe anmelden

Volltext

Für die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes ist nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 5a Abs. 2 Bewachungsverordnung der Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung für folgende Personen erforderlich:

  1. Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Abs. 1 Satz 1 der GewO als Selbständige ausüben wollen,
  2. bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind,
  3. die mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Personen und
  4. sonstige Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Abs. 1a Satz 2 der GewO beschäftigt werden.

Zusätzlich ist der Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 34a Abs. 1 Satz 2 GewO für Personen erforderlich, welche mit der Durchführung folgender Bewachungstätigkeiten betraut sind:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung in Einlassbereichen von gastgewerblichen Diskotheken
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. September 2008 (BGBl.I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl I S. 1939) geändert worden ist, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorrübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden  oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Sachkundeprüfung:            130,00 Euro

80 Stunden Unterrichtung: 625,00 Euro

40 Stunden Unterrichtung: 330,00 Euro

Formulare

Das Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung stellt Ihnen die IHK  auch online über die Wissensbasis der Einheitlichen Ansprechpartner oder den Antragsassistenten zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Anmeldung bei den Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

Zweck der Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 3  Nummer 3 und Abs.1a Satz 2 der GewO ist es, gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden den Nachweis zu erbringen, dass der Unternehmer/ die Unternehmerin als auch die entsprechend eingesetzten Mitarbeiter Kenntnisse über für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendige rechtliche Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgaben ermöglichen.

Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und  Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.03.2017