Straßenschäden - Beseitigung
Volltext
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Zuständige Stelle
Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
keine
Formulare
nicht erforderlich
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
keine Angaben
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
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