Schülerunfall- und Schülersachschäden

Allgemeine Informationen

Die Hansestadt Anklam ist wie viele andere Kommunen auch beim Kommunalen Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (KSA) mit Sitz in Berlin versichert.

Deckungsschutz besteht für den Fall, dass die Hansestadt Anklam aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Der Deckungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Freistellung der Hansestadt Anklam von berechtigten Haftpflichtansprüchen, ebenso wie die Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen.

Für Schüler an Schulen, die sich in städtischer Trägerschaft befinden, besteht ebenfalls Deckungsschutz für Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit dem Schulbesuch und Schülerunfallschäden, einschließlich Schülersachschäden.

Erforderliche Unterlagen

Sowohl bei Schadenersatzansprüchen für Haftpflichtschäden, wie auch für Ansprüche im Zusammenhang mit Schülersachschäden ist ein Nachweis/Beleg über die Schadenshöhe erforderlich. Alles was zur Aufklärung des Schadensereignisses beiträgt, ist deshalb der Hansestadt Anklam gegenüber vorzutragen, um wahrheitsgemäße Schadenberichte an den KSA Berlin zu übergeben.

Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Anklam

Fachlich freigegeben am

25.09.2013